Rechtsgebiete
Finanzmarktrecht
Anleger schützen, die Integrität der Märkte verteidigen
Das Finanzmarktrecht regelt die Transaktionen auf regulierten Märkten sowie die Informationspflichten börsennotierter Unternehmen. Bei BTK Suchet Avocats haben wir anerkannte Fachkompetenz in der Vertretung von Anlegern entwickelt, die Opfer von Börsenverstößen geworden sind : falsche Informationen, Kursmanipulationen, mangelnde Sorgfalt von Vermittlern.
Oliver Berg leitet diesen Tätigkeitsbereich. Er lehrt Finanzmarktrecht an den Universitäten Lothringen und Straßburg und hat zahlreiche Arbeiten zum Thema Anlegerschäden und Haftung im Börsenrecht veröffentlicht.
Unsere Tätigkeit im Finanzmarktrecht
Wir sind tätig in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit falschen oder irreführenden Informationen (Artikel L. 465-1 ff. des französischen Währungs- und Finanzgesetzes), Schadensersatzklagen von Anlegern, die Gründung und Leitung von Anlegergruppen (Sammelklagen), Rechtsstreitigkeiten mit Finanzintermediären (Banken, Wertpapierdienstleister) sowie Verfahren vor der AMF und vor Zivil- und Strafgerichten.
Referenzfälle
Die Kanzlei ist an mehreren bedeutenden Börsenrechtsstreitigkeiten beteiligt. Im Fall Wirecard vertritt BTK Suchet Avocats zahlreiche institutionelle und private Anleger und begleitet die größte französische Anlegergruppe. Im Fall Vivendi vertrag die Kanzlei vor den Pariser Gerichten 31 institutionelle Anleger und konnten den Fall zu einem Vergleichsabschluss bringen. Im Fall Worldline informiert die Kanzlei die geschädigten Aktionäre und analysiert die möglichen Rechtsbehelfe.
Häufig gestellte Fragen : Kapitalmarktrecht
Ein Anleger, der durch falsche oder irreführende Informationen eines börsennotierten Unternehmens geschädigt wurde, kann eine zivilrechtliche Haftungsklage einreichen, um Schadenersatz zu erhalten. Er muss das Verschulden (Verletzung der Informationspflichten), den Schaden (erlittene Verluste) und den Kausalzusammenhang nachweisen. Die Kanzlei bildet regelmäßig Investorengruppen, um die Kosten zu bündeln und die Wirksamkeit der Klage zu verstärken.
Das französische Recht kennt im Wertpapierbereich keine echte „Class Action“ nach amerikanischem Vorbild. Es ist jedoch üblich, die Ansprüche zahlreicher Anleger in einem einzigen Verfahren zusammenzufassen – jede Klage bleibt formal individuell, die Argumente werden jedoch gebündelt. Artikel L. 623-1 des Gesetzes über den Wertpapier- und Verbraucherschutz (Code de la „ “ consommation) sieht zudem eine Sammelklage vor, diese ist jedoch auf bestimmte Vermögensschäden beschränkt und kann nur von einem zugelassenen Verbraucherverband eingeleitet werden.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF) ist für die Regulierung der französischen Finanzmärkte zuständig. Sie überwacht die an Anleger weitergegebenen Informationen, ahndet Marktmissbrauch und kann als Zivilklägerin auftreten. Geschädigte Anleger können sich an sie wenden und parallel dazu ein Gerichtsverfahren einleiten, um Schadenersatz zu erwirken.
