Deutsch-Französische Anwaltskanzlei

Berufsethik des Rechtsanwalts in Frankreich

Die Rolle und Pflichten des Rechtsanwalts in Frankreich verstehen

Der Rechtsanwalt ist ein freiberuflich tätiger Rechtsbeistand. Er ist unabhängig und kann Mandate nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Seine Tätigkeit unterliegt strengen berufsrechtlichen Vorschriften, die durch französische und europäische Normen geregelt sind.

Das Anwaltsgeheimnis

Der Rechtsanwalt ist der Garant des Berufsgeheimnisses. Die Gespräche und der Schriftverkehr zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten unterliegen dem Berufsgeheimnis und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Regel bildet eine der Grundlagen des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsbeistand.

Die Aufgaben des Rechtsanwalts

Der Rechtsanwalt erfüllt drei Hauptaufgaben. Er berät seine Mandanten und vermittelt ihnen klare rechtliche Informationen, die auch für Nichtjuristen verständlich sind. Er verfasst Rechtsdokumente (Verträge, Satzungen, Protokolle). Schließlich und dies ist der Kern seiner Tätigkeit, vertritt er seine Mandanten in allen Arten von Verfahren (sei es im Zivil), Handels- oder Strafrecht. Der Rechtsanwalt kann zudem schriftliche Rechtsgutachten in allen Rechtsgebieten erstellen. Nebenbei kann er als Vermittler bei Immobilientransaktionen tätig werden oder die Funktion eines Sportagenten ausüben.

Der Abschluss zum Rechtsanwalt

Der Beruf des Rechtsanwalts in Frankreich erfordert mindestens vier Jahre Jurastudium (Master 1), gefolgt vom Bestehen der Aufnahmeprüfung an einer Anwaltsschule. Die Ausbildung dauert anschließend zwei Jahre, in denen der Rechtsreferendar täglich mit der beruflichen Praxis konfrontiert wird. Am Ende dieses Studiengangs wird durch eine Abschlussprüfung das „Certificat d’Aptitude à la Profession d’Avocat“ (CAPA) erworben. Der Rechtsanwalt legt daraufhin vor dem Berufungsgericht den Eid ab.

Die Honorare

In Frankreich sind die Anwaltshonorare frei. Es gibt keine festgelegten Tarife, wie dies in anderen Ländern der Fall ist. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Komplexität des Falles, dem Zeitaufwand und der finanziellen Situation des Mandanten. Zusätzlich zum Grundhonorar kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden.

Seit dem Gesetz vom 6. August 2015 ist eine Honorarvereinbarung obligatorisch. Darin werden die Vergütungsmodalitäten festgelegt und die Zahlung eines ersten Vorschusses vorgesehen. Die Kanzlei BTK Suchet Avocats erstellt auf Anfrage einen Entwurf für eine solche Vereinbarung.

Obligatorische Vertretung

In den meisten schriftlichen Verfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt obligatorisch. Dies gilt vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Berufungsgericht.

Die Organisation des Berufsstands

Jeder Rechtsanwalt ist bei einer Anwaltskammer eingetragen, die einem ordentlichen Gericht oder einem Berufungsgericht zugeordnet ist. Der Anwaltskammerpräsident überwacht die ordnungsgemäße Ausübung des Berufs innerhalb seiner Anwaltskammer. Die Eintragung in die Anwaltskammer ist für die Ausübung des Berufs zwingend erforderlich. Gemäß den europäischen Vorschriften kann ein französischer Rechtsanwalt auch vor einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats auftreten, wobei er sich zur Einhaltung der Verfahrensvorschriften an einen lokalen Korrespondenten wendet.

Einzelklage oder Sammelklage

Grundsätzlich führt der Rechtsanwalt für seinen Mandanten eine Einzelklage durch. Es gibt jedoch auch kollektive Verfahren.

In Wirtschaftsrechtsstreitigkeiten mit einer großen Anzahl von Klägern – beispielsweise im Wertpapierrecht – können die Klagen in einem einzigen Verfahren zusammengefasst werden. Jede Klage bleibt formal gesehen eine Einzelklage, doch die Bündelung der Argumente und Kosten macht die Klage effizienter.

Das französische Recht kennt darüber hinaus in bestimmten Bereichen des Verbraucherrechts eine echte Sammelklage. Artikel L. 623-1 des Verbrauchergesetzbuchs sieht vor, dass diese Klage darauf abzielt, Ersatz für individuelle Schäden zu erwirken, die Verbrauchern in einer ähnlichen Situation entstanden sind, wenn der Schaden auf eine Verletzung der Pflichten eines Gewerbetreibenden zurückzuführen ist. Diese Klage kann nur von einem zugelassenen Verbraucherverband erhoben werden, was ihre praktische Reichweite im Vergleich zu den amerikanischen „Class Actions“ einschränkt.